UVV-Prüfung nach ASR A1.7 & Wartung
Reibungslose betriebliche Abläufe sind eine wesentliche Voraussetzung für Ihren Erfolg und dabei spielt die störungsfreie Funktion der Toranlagen in Ihrem Verantwortungsbereich natürlich eine bedeutende Rolle.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" schreibt eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens eine jährliche Folgeprüfung elektrisch betriebener Türen und Tore durch einen Sachkundigen vor.
Präventiv und nachhaltig
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot über eine regelmäßige UVV-Prüfung und Wartung - individuell abgestimmt auf Ihre Tore, Ihre spezifischen betrieblichen Anforderungen und Wünsche.
Mit einem Prüf- und Wartungsvertrag sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn die Vorteile liegen klar auf der Hand:
- Kleinere Mängel werden sofort behoben - bevor sie sich zu einem großen Problem entwickeln » keine Chance dem gefürchteten Reparaturstau!
- Auch um die Einhaltung der Prüf- und Wartungstermine kümmern wir uns
- Wir koordinieren proaktiv alle weiteren Schritte
- Aufwändige und teure Reparaturen entfallen
- Sie verlängern die Lebensdauer Ihrer Toranlagen
- Sie gewinnen wertvolle Zeit für Ihre Kernaufgaben und vermeiden hohe Energiekosten
- Sie leisten einen enormen Beitrag für die Sicherheit der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen
Natürlich gehört auch eine professionelle Dokumentation jeder einzelnen Toranlage in Ihrem Hause zu unserem Service. Diese wird mit Bildern und allen nötigen Daten die zur Instandhaltung einer Toranlage benötigt werden archiviert. Eine rasche Ersatzteilbeschaffung ist somit garantiert!
Lassen Sie sich von unserer über 25-jährigen Erfahrung überzeugen und fordern noch heute ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot an.